Ortsschild Melz

 
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Vor 3800 Jahren

… haben neun Häuptlinge  gleichzeitig ihre Würdezeichen und damit das, was sie aus der anderen Bevölkerung hervorhob, geopfert und in einem Zipfel der „Zehnten-Wiese“ in Melz-Friedrichshof, die auch zu dieser Zeit ein See gewesen sein könnte, unweit des „Kolkhofes“ (Landesstrasse 241, Abzweig zum Gehöft Ingenlath) versenkt. Wir wissen nicht, welche Gründe es gewesen sind, es muss aber ein ernster und wichtiger Anlass vorgelegen haben, dass sich die Häuptlinge zu solch einem großen Opfer entschlossen. In den frühzeitlichen Epochen wurde das gesamte Leben, wie der Lauf des Jahres, das Wetter, Aussaat und Ernte, Kampf und Spiel, Freud und Leid von Göttern beherrscht, denen Opfer gebracht werden mussten. Nach Untersuchungen der Landesbodendenkmalpflege werden die Funde den  Weihe- und Opfergaben zugeordnet.

 

Als im Herbst 1970 bei den großen Meliorationsmaßnahmen in der „Zehnten-Wiese“ (auch als Rhabarberfeld bekannt) in 1,75 m Tiefe eine Rohrleitung verlegt werden sollte. Entdeckten Baggerfahrer ein Bronzestück. Mit Unterstützung der ehrenamt-lichen Bodendenkmalpflege wird das Gelände mit größter Sorgfalt untersucht und tat-sächlich ein einmaliger 14 teiliger Bronzeschatz geborgen. Dieser ist im Museum für Ur- und Frühgeschichte in Schwerin ausgestellt. Unsere Landschaft wurde maßgeblich durch die letzte Eiszeit vor etwa 12000 Jahren geprägt. Danach entstanden die Seen und Söller aber auch Flüsse und Bäche. Die in Darze entspringende Elde hatte bis in das 19. Jahrhundert streckenweise einen Verlauf wie heute. Zwischen Wredenhagen und Zepkow verlief die Elde in der Niederung an Demmin vorbei nach Kamps und von dort in vielfach gewundenen großen Bogen in den Kiever See, in den Melzer See und von dort an Priborn vorbei in die Müritz.

 

Durch einen Kanalbau vom Mönchsee in Hinrichtshof zum Kiever See wurde der Verlauf der Elde entscheidend gekürzt. Um ca. 1860 verband man den Kiever See mit dem Rönnebergsee und Buchholzer Mühle. Der dann erfolgte Bau des „Kambser Kanals“ hat die Wasserregulierung der Melzer Flächen erhebliche beeinflusst. In den Jahren 1968 – 1972 hat der Kreis Röbel erhebliche Veränderungen der Wasserflächen, Verrohrungen und Dränagen vorgenommen, um die landwirtschaft-liche Produktion steigern zu können. Der Eldeausbau vor dem Melzer See für Beregnungsmaßnahmen wurde nicht genutzt, dadurch aber die Frischwasserzufuhr aus der Elde in den Melzer See erheblich reduziert.

 

Auf einer Flurkarte von 1786 ist deutlich erkennbar, dass große Teile der Gemarkung Melz westlich der Straße von Melz nach Augusthof noch völlig mit Wald bedeckt  waren und die Elde mit vielen Windungen ihren Lauf nahm. Auf einer Karte von 1885 sind die Wälder zum großen Teil bereits gerodet und als Grünland zu erkennen. Heute werden diese Flächen als Ackerland genutzt.

 

Auf einer weiteren Karte von 1786 sind an der neu erbauten Straße im Wald 30 „Hochäcker“ erkennbar. Sie werden in der Literatur so genannt, weil durch ständiges Zusammenpflügen von 6 – 8 m breiten Streifen die Erhebungen entstanden und zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung standen. Nach heutigen Erkenntnissen stammen sie aus dem Dreißigjährigen Krieg vom 1618 – 1648. Zu dieser Zeit hatte der Gutsbesitzer Morin aus Ludorf Anteile an Melz und es ist möglich, dass diese Felder im Wald zur Versorgung der Bewohner von Melz oder Kieve, die sich in diesen Kriegszeiten im Wald versteckt haben, genutzt wurden. Auf den Melzer Gebieten sind von den ursprünglichen Waldbeständen, meistens Eichen- und Buchenwald, einzelne Exemplare bei der Rodung verschont worden, vermutlich weil Waldgebiet mit niedrigeren Steuern belegt wurden als Ackerland.

 

Heute stehen noch einige Bäume als Naturdenkmäler unter Schutz: eine Gruppe von Eichen an der Straße von Friedrichshof nach Karbow, die stärkste Eiche hat einen Umfang von 5,90 m, im Baumbestand rund um den Melzer See finden sich zahlreiche Eichen mit mehr als 5 m Umfang, eine Hainbuche im freien Feld südwestlich von Augusthof – ein seltenes mehrstämmiges Exemplar eine Eiche im Ortsteil Augusthof mit 5,20 m Umfang und eine Eichengruppe an der südlichen Feld-/Wiesengrenze mit einer großen Eiche mit 6,20 m Umfang und 11 weitere Eichen.

 

Es gab auch einen Bund für Natur und Heimat, der alljährlich eine Wanderung um den Melzer See veranstaltet, um sich an der Schönheit dieser Landschaft zu erfreuen.

 

1850 verlor Melz an Bedeutung, als die Verbindung Röbel über Melz, Buchholz, Sewekow nach Neustrelitz durch einen Erd- und Brückenbau in Vipperow verkürzt  wurde. Als 1945 die Truppen der Roten Armee in Vietzen und Vipperow auf gesprengten Brücken trafen benutzten sie an alten Weg über Buchholz – Melz – Steindamm nach Röbel.

 

Aus der Gesichte des Dorfes und ihrer Besitzer

„Der Name Melz wird abgeleitet vom altslawischen Wort Méli, d.h. Untiefe – also ein Ort an der Untiefe“ (Meckl. Jahrbuch Bd. 46, S.93). Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1298: Pleban Heidenreich zu Melz wird als Zeuge in einer Beurkundung durch den Landesherren Bischof von Hardenberg und seinem Archidiakon in der Neustadt Röbel genannt. 1362 wird das Land Röbel vom Fürsten Bernhard von Werle an Herzog Albrecht von Mecklenburg  verpfändet. In der Haupturkunde vom 10. März 1362 wird das Leibgedinge (etwa perönliches Eigentum) der Fürstin Elisabeth von der Verpfändung ausgenommen. Es heißt darin: „…ausgenommen unseres Weibes Leibgedinge, also der Hof von Gneve (Fürstensitz), das Dorf Carnow (im 14.Jh. untergegangen), Samsin, Solzow, Vipperow, Meltze, Buchholz und sieben Hufen in Priborn“.

 

Fürst Bernhard und Fürstin Elisabeth verleihen dem Schulzen Arnd Boseke im Dorf Melz sein Schulzenamt samt den dazugehörigen Einkünften als erbliches Lehen. Diese Urkunde ist in Mecklenburg der älteste erhaltene Schulzenbrief. Darin heißt es: “… und hebben em dat schultenamt geven und beggen … tho deme schultenampte two houen (Hufen) in deme süligen dorpe,…de eyne houen soel (soll) he un syne eruen (Erben) fra mat pacht, bede un hundehorn (Lehnsherr) weydegrasz und myt allen freyheuth, mender anbehalten my uns das hogestre richte (Hohe Gericht) water und holft.“